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Vermietung Preise
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Grundpauschale:
Gesamte Infrastruktur (Haupthaus),
Winter: Heizung, Schneeräumung etc.
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Sommer
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Winter
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Haupthaus ohne Gruppenhaus pro Nacht
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Fr. 90.--
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Fr. 200.--
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Gruppenhaus (1) pro Nacht
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Fr. 28.--
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Fr. 80.--
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Zuschlag pro Logiernacht und Person |
Fr. 12.--
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Fr. 18.-- |
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Kurzzeitzuschlag bis zu 2 Logiernächten pro Person
(keine Zuschläge bei 3 und mehr Logiernächten)
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Fr. 9.--
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Fr. 10.--
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+ 3,8% MWST
- Kinder im Vorschulalter erhalten 50% Ermässigung.
- Kleinkinder im Zimmer der Eltern sind gratis.
- Bezirksgemeinden (Trägerschaft) erhalten 15% Rabatt.
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Wir sind uns bewusst, dass die Preisstruktur des Hinwilerhauses nicht einfach ist. Weil wir aber nicht auf diese verzichten können, haben wir für Sie ein rechnendes Excel-Blatt kreiert, welches Ihnen hilft, die Kosten Ihrer Ferien oder Ihres Lagers ganz einfach und schnell zu berechnen und auf einem A4-Papier auszudrucken. Einfach klicken für den Download
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Plausch pauschal |
Vom 1. Juni bis zum 31. Oktober sind alle Gruppenhäuser günstig pauschal zu mieten:
(Alle Preise exklusiv Kurtaxe und Mehrwertsteuer)
- Für Gruppen an Wochenenden (Fr, Sa, So) für pauschal Fr. 320..
Inbegriffen sind 2 Übernachtungen mit bis zu 16 Personen.
- Für Familien wochenweise pauschal für nur Fr. *400. bzw. Fr. **700. pro Woche. Inbegriffen sind 7 Übernachtungen von Samstag bis Samstag.
*Kleinfamilie: 12 Erwachsene und beliebig viele Kinder.
**Grossfamilie: 34 Erwachsene und beliebig viele Kinder.
(Maximum 12 Personen/Haus)
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Reinigung durch Hauswartung (fakultativ) + 8,0% MWST
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Haupthaus: Nebenhaus:
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Fr. 345.-- Fr. 92.--
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Allgemeine Regeln und Bedingungen zum Mietvertrag
- Selbstverpflegung:
Die Häuser sind mit gut eingerichteten Küchen und sämtlichem nötigen Inventar ausgerüstet. Für das Küchenpersonal sowie auch für die Nahrungsmittel muss der Mieter selbst besorgt sein.
- Bettzeug:
Die Betten sind mit Kopfkissen, Fixleintüchern und Wolldecken versehen. Die Schlafsäcke sind mitzubringen. Das Köchinnenzimmer im Haupthaus ist mit vier, alle Leiterzimmer sind mit je zwei Decken und Anzügen ausgerüstet.
- Bezug und Abgabe der Häuser:
Die gemieteten Häuser können am ersten Tag ab 14.00 Uhr bezogen werden und sind am letzten Tag bis 11.00 Uhr sauber gereinigt abzugeben.
Es besteht die Möglichkeit die Reinigung gegen Entgelt der Hauswartung zu übertragen. Dies muss aber beim Abschluss des Mietvertrages festgelegt werden. In diesem Fall hat die Abgabe des geräumten Hauses spätestens um 10.00 Uhr zu erfolgen.
- Beschädigungen:
Beschädigte Gegenstände und Einrichtungen werden zu den Selbstkosten verrechnet.
- Kurtaxen:
Die Kurtaxen werden zusätzlich zu den Mietpreisen in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet der Hauswartung die aktuelle und korrekt ausgefüllte Teilnehmerliste auszuhändigen.
- Telefon Festnetz:
Der Telefonapparat im Haupthaus ist mit einem integrierten Gebührenzähler ausgerüstet. Der Stand wird jeweils zu Beginn und am Ende der Vermietung von der Hauswartung abgelesen. Die Differenz wird dem Mieter netto verrechnet. Für die Begleichung der in dieser Zeit entstandenen Gesprächskosten ist alleinig der Mieter zuständig, auch wenn diese ohne sein Wissen getätigt wurden.
- Internetanschluss Haupthaus
Im Haupthaus ist ein Breitbandanschluss installiert. Dieser kann über «Wireless Lan» oder per Kabel mittels «Ethernet» benützt werden. Der Gebrauch der Funkverbindung ist mit den 40 m Reichweite nur im Bereich des Haupthauses garantiert. Die Benützung des Anschlusses ist kostenlos.
- Mindestbelegungen
In der Wintersaison besteht für alle Häuser eine Mindestbelegung, für die in jedem Fall bezahlt werden muss. Diese richtet sich nach den ausgewählten Häusern und ist Bestandteil des individuellen Vertrags. Diese Zahl kann vorgängig bei der Verwaltung erfragt werden.
- Vertragsauflösung
Bei Vertragsauflösung durch den Mieter wird ein Teil der ausfallenden Erträge als Annullierungskosten in Rechnung gestellt. Sollte es möglich sein, das betroffenen Objekt trotzdem zu vermieten, werden die Annullierungskosten entweder reduziert oder ganz gestrichen. Als Basis für die Berechnung der Annullierungskosten gelten während der Wintersaison die vereinbarten Mindestbelegungen. Während der übrigen Saison gelten maximal 20 Plätze im Haupthaus und je 10 Plätze in den Nebenhäusern. Für Pauschalarrangements der Nebenhäuser sind es die vereinbarten Pauschalpreise.
- Annulierungskosten
>6 Monate vor Mietbeginn 0%,
6 Monate vor Mietbeginn 10 %,
5 Monate vor Mietbeginn 20 %,
4 Monate vor Mietbeginn 40 %,
3 Monate vor Mietbeginn 60 %,
<3 Monate vor Mietbeginn 100%.
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Dateien zum Herunterladen und Ausdrucken:
Infos zur Vermietung Teilnehmerliste
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